Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Nauck IT Consulting
AGB Nauck IT Consulting
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Nauck IT Consulting
1. Vertragsumfang und Gültigkeit, Allgemeines
2. Bestimmungen zu Web- und Graphikdesign
3. Vergütung
4. Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten
5. Eigentumsvorbehalt und Versendungsgefahr
6. Herausgabe von Daten
7. Haftung
8. Vergabe von Subaufträgen
9. Mitwirkungspflicht
10. Referenzklausel
11. Schlussbestimmungen
Stand 1.06.2008
1. Vertragsumfang und Gültigkeit, Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Leistungen und Lieferungen der Firma Nauck IT Consulting (im folgenden Nauck), die Nauck gegenüber seinem Auftraggeber erbringt. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wurde. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Angebote sind grundsätzlich freibleibend.
Alle Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von Nauck schriftlich bestätigt sind oder die Auslieferung bzw. Leistung erfolgt ist. Das Einverständnis der Speicherung der Auftragsdaten mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung ist mit Zustandekommen des Vertrages gegeben.
2. Bestimmungen für Web- und Graphikdesign
2.1. Sämtliche Designarbeiten (Websiten und Grafiken) von Nauck sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrecht geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
2.2. Sofern nicht anders vereinbart ist, räumt Nauck dem Auftraggeber an diesen Werken ein einfaches, zeitlich unbegrenztes, und nicht übertragbares Nutzungsrecht an dem Werk ein. Dieses Nutzungsrecht steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Bezahlung der entsprechenden Vergütung.
2.3. Ohne Zustimmung von Nauck dürfen Designarbeiten einschließlich der Urheberbezeichnungen weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen des Werkes ist unzulässig.
2.4. Nauck hat das Recht, auf den erstellten Werken als Urheber genannt zu werden.
3. Vergütung
3.1. Die Vergütung richtet sich nach dem von Nauck unterbreiteten Angebot.
3.2. Die Honorare unter 1.000 Euro sind bei Ablieferung der Arbeiten und nach Rechnungsstellung fällig; sie sind ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teils fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann Nauck Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.
3.3. Honorare ab 1.000 Euro werden wie folgt fällig. Die ersten 30% sind zum Vertragsabschluss fällig, weitere 30% nach der Hälfte der geleisteten Arbeit und die letzten 40% mit Projektabnahme.
3.4. Sämtlich Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu bezahlen.
3.5. Die Vergütung versteht sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
3.6. Befindet sich der Auftraggeber im Verzug, erlaubt sich Nauck für jede angefertigte Mahnung eine Aufwandspauschale von 5 Euro zu erheben. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
3.7. Im Verzugsfalle können Leistungen eingeschränkt werden.
3.8. Es wird darauf hingewiesen, dass eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen nicht berufsüblich ist.
4. Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten
4.1. Die durch Änderung des Auftrags erforderlichen Mehraufwendungen sowie andere Zusatzleistungen werden nach Zeitaufwand gesondert abgerechnet.
4.2. Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende Nebenkosten (z.B. für Modelle, Zwischenproduktionen, Layoutsatz) sind zu erstatten.
4.3. Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber zwecks Durchführung des Auftrags oder der Nutzung erforderlich sind, werden Kosten und Spesen berechnet.
4.4. Soweit Nauck auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen im eigenen Namen vergibt, stellt der Auftraggeber die Firma Nauck von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei.
4.5. Die Vergütung von Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten sind.
5. Eigentumsvorbehalt und Versendungsgefahr
5.1. Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Auftraggeber bestehenden Ansprüche verbleiben gelieferte Waren im Eigentum von Nauck. Der Besteller darf die Ware vor vollständiger Bezahlung weder weiterverkaufen noch verarbeiten.
5.2. An Design- und Graphikarbeiten von Nauck werden Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen.
5.3. Die Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt an Nauck zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich eine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde.
5.4. Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Auftragebers bzw. Verwerters.
5.5. Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
6. Herausgabe von Daten
6.1. Nauck ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass Nauck ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
6.2. Hat Nauck dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von Nauck verändert werden.
6.3. Nauck haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung von Nauck ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
7. Haftung
7.1 Nauck haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, wie folgt: Beim Fehlen einer Beschaffenheit, für die Nauck IT Consulting eine Garantie übernommen hat, für Arglist sowie für Schäden, für die Nauck Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit entstanden sind, werden nur ersetzt, wenn es sich dabei um die Verletzung einer wesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht oder wesentliche Nebenpflicht) handelt. In Fällen einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Pflicht ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf den bei vergleichbaren Verträgen dieser Art typischen Schaden, der bei Vertragsschluss oder spätestens bei der Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar war.
7.2. Haftungsansprüche verjähren nach einem Jahr.
7.3 Die Haftung für einen eventuellen Datenverlust oder -beschädigung ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung erforderlich wäre, um die Daten aus dem gesicherten Datenmaterial wiederherzustellen.
7.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von eventuell eingebundenen gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen von Nauck.
7.5. Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit seiner Arbeit wird von Nauck nicht übernommen; gleiches gilt für die Schutzfähigkeit.
7.6. Der Auftraggeber übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.
7.7. Soweit Nauck auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet er nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.
7.8. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber bzw. Verwerter. Delegiert der Auftraggeber bzw. Verwerter im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an Nauck, stellt er ihn von der Haftung frei.
7.9. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei Nauck geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
8. Vergabe von Subaufträgen
Der Auftragnehmer ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen. Ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und dem vom Auftragnehmer beauftragten Subauftragnehmer kommt dadurch nicht zustande, es sei denn, der Auftraggeber hätte den Auftragnehmer angewiesen, den weiteren Auftragnehmer in seinem (des Auftraggebers) Namen zu beauftragen. In letzterem Fall haftet der Auftragnehmer nur für Auswahlverschulden, es sei denn, den Auftraggeber hätte ihn zur Wahl eines bestimmten Auftragnehmers angewiesen.
9. Mitwirkungspflicht
9.1.Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle erforderlichen Informationen und Unterlagen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen.
9.2. Die Nauck überlassenen Vorlagen (z.B. Texte, Fotos, Muster) werden unter der Vorraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber Verwerter zur Verwendung berechtigt ist.
9.3 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Nauck eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend
machen.
10. Referenzklausel
Der Auftraggeber räumt Nauck ein zeitlich unbegrenztes Recht ein, den Namen und das Firmenlogo des Kunden sowie eine Kurzbeschreibung des Projekts, als Referenzobjekt in Firmenbroschüren und Internetauftritten von Nauck, anzugeben.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Änderung der AGB
Die jeweils gültigen AGB sind über die Internet-Seite http://www.nauck.eu abrufbar oder werden per E-Mail dem Kunden zur Verfügung gestellt. Es gilt die zum Zeitpunkt der Vermittlung auf der Internet-Seite von Nauck abrufbare Fassung. Nauck behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Etwaige Änderungen werden den Kunden per Email mitgeteilt. Sofern der Kunde der Änderung der AGB nicht innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht, gelten die geänderten AGB als vom jeweiligen Kunden angenommen.
11.2 Bestandsklausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich in ihnen eine Lücke herausstellen, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Geschäftsbedingung ist durch eine ihrem wirtschaftlichen und rechtlichen Inhalt am nächsten kommende Geschäftsbedingung zu ersetzen.
11.3 Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort für sämtliche vertragliche Leistungen ist der Geschäftssitz von Nauck IT Consulting (Schädestr. 1-3, 14165 Berlin). Für alle Streitigkeiten wird als Gerichtsstand der Geschäftssitz von Nauck IT Consulting vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichen Sondervermögen ist, keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz bzw. seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder dieser zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.
11.4 Rechtswahl
Das vertragliche Verhältnis zwischen dem Kunden und Nauck IT Consulting bestimmt sich nach den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Abkommens über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie IPR.
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